Anpassung des beruflichen Auftrags und der Arbeitszeit der Lehrpersonen an die effektiven Begebenheiten

Am Lehrerinnen- und Lehrertag 2008 forderte der LLV eine Anpassung des beruflichen Auftrags und der Arbeitszeit der Lehrpersonen mittels einer Reduktion der Un-terrichtsverpflichtung zu Gunsten der effektiv geleisteten Arbeiten in den anderen Arbeitsfeldern.

Die am 30. November 2009 veröffentlichte Arbeitszeiterhebung des LCH durch das unabhängige Institut «Landert Partner» bestätigt diese Erkenntnis. Die Studie zeigt auf, dass die effektive Arbeitszeit der Lehrpersonen seit 1999 um rund 7% zugenommen hat. Bei einem Vollpensum leistet somit eine Lehrpersonen des Kantons Luzern drei Arbeitswochen unbezahlte Überstunden. Dieser Zustand ist sowohl für die Qualität unserer Volksschule, als auch für die Belastung der Lehrpersonen nicht verantwortbar. Der Verbandsrat der Luzerner Lehrerinnen und Lehrerverbandes fordert deshalb:

Eine Anpassung des beruflichen Auftrags und der Arbeitszeit der Lehrpersonen an die effektiven Begebenheiten unter Beibehaltung der Gesamtarbeitszeit von 1900 Stunden. Die geleisteten Überstunden in den Arbeitsfeldern 2 und 3 müssen durch eine Verminderung der Unterrichtsverpflichtung um 2 Lektionen ausgeglichen werden.

Wir erwähnen ausdrücklich, dass wir keine Arbeitszeitreduktion fordern, sondern eine Anpassung an die Arbeitsrealität.

Folgende Gründe erhärten unsere Forderung:
Der erhöhte zeitliche Aufwand
- für die Individualisierung des Unterrichts auf Grund der Heterogenität der Lernenden
- für die Einführung und Umsetzung der Integrativen Förderung (teilweise auch der integrativen Sonderschulung)
- für die Koordination und Absprachen der Lehrpersonen, Therapeuten und Fachstellen
- für die erweiterte Beurteilung der Lernenden
- für die Betreuung und Beratung der Lernenden
- für Gespräche mit den Erziehungsberechtigten
- für zusätzliche Administrationsarbeiten
- für die Beurteilung der Lehrenden
- für die umfassende interne und externe Evaluationsarbeit