Beratungen
Beratungsstelle LLV
Aktiv-Mitgliedern im Verband (also auch Lehrpersonen mit aktuell 0 Lektionen und bereits arbeitenden Studierenden, nicht aber PLL-Mitgliedern) steht Beratung in Berufsfragen zur Verfügung (z.B. in Konfliktfällen mit der Schulleitung, bei Fragen zu Anstellungsbedingungen oder arbeitsrechtliche Anliegen).
Die Erstberatung beginnt immer in der Geschäftsstelle, auch wenn es sich um juristische Fragen handelt. Falls nötig wird eine Vertrauensanwaltskanzlei hinzugezogen (bei Probemitgliedschaft oder vorgängig bestehendem Fall ist dies ausgeschlossen).
Beratung auf der LLV-Geschäftsstelle
- Arbeitsrechtliche Beratung für Lehrpersonen
- Pensionierung und Vorsorge
- Berufsbezogene Schwierigkeiten
Bitte senden Sie uns ein Mail mit folgenden Informationen: Was ist das ungefähre Grobthema? So können wir uns in die Rechtslage einlesen und vorbereiten. Und an welchen Halbtagen können Sie unter welcher Telefonnummer erreicht werden? Selbstverständlich können Sie auch direkt Ihre Fragen formulieren und wir beantworten diese per Mail. Wir sind dankbar, wenn Sie uns mit ausführlichen Beratungsanfragen nicht spontan “überfallen”. Wir nehmen uns Zeit für Sie und planen dies gerne auch so ein.
Finanz- und Vorsorgeberatung
Gerade in der heutigen Zeit ist es notwendig, die persönliche finanzielle Zukunft oder die Absicherung der Familie sorgfältig zu planen. Dabei ist es von Vorteil, wenn man von Fachpersonen kompetent beraten wird. Beratungsfirmen gibt es viele. Du kannst dich direkt an Banken, Versicherungen oder unabhängige Beratungsunternehmen wenden. Solltest du dich für letzteres interessieren, können wir dir gerne passende Anbieter kompetenter Finanz- und Vorsorgeberatung empfehlen (melde uns einfach kurz, worum es geht): 041 420 00 01, info@llv.ch
Juristische Beratung
Aktiv-Mitgliedern im Verband (also auch Lehrpersonen mit aktuell 0 Lektionen, nicht aber PLL-Mitgliedern) steht juristische Beratung zur Verfügung.
- Bei privaten Problemen: Maximal eine Konsultation pro Verbandsjahr bei einem LLV Vertragsjuristen, Kostengutsprache durch den LLV von CHF 200.
- Bei beruflichen Problemen: Der LLV gewährt seinen Mitgliedern Rechtsberatung, die ihre Anstellung und den weiteren beruflichen Bereich einer Lehrperson umfasst. Dies gilt nicht für PLL-Mitglieder.
Das Anrecht auf Beratung beginnt (nach einer Karenzfrist für allfällige Anwaltskosten) mit dem Beitritt eines Mitgliedes zum LLV, d.h. mit der Entrichtung des Jahresbeitrages, und endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft. Die Beratung beginnt immer auf der LLV-Geschäftsstelle. KEIN Beratungsanspruch besteht für Streitfälle, die vor Beginn der Mitgliedschaft entstanden sind.
Bei einer kostenlosen Erstmitgliedschaft (Probeabo Mai bis Juli) besteht der Anspruch auf juristische Beratung frühestens ab regulär bezahlter Mitgliedschaft im nachfolgenden Verbandsjahr. Auch bei erst kürzlich angemeldeten Personen gelten Einschränkungen bzgl. der Kostenübernahme.
Steuerberatung
Aktiv-Mitgliedern im Verband (also auch Lehrpersonen mit aktuell 0 Lektionen, nicht aber PLL-Mitgliedern) steht ein Gutschein für eine Steuerberatung zur Verfügung. An der LLV-Geschäftsstelle kann ein Kostenbeitrag von max. CHF 50 pro Verbandsjahr bezogen werden, sofern uns eine entsprechende Steuerungsberatungsfirma angegeben wird. Hier zwei Anbieter, mit denen wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben:
OPTEX Treuhand AG
Arno Schürmann
Rosenstrasse 2
6010 Kriens
arno.schuermann@optexag.ch
www.optexag.ch
MERCATORIS & ACTUARI GmbH
Jonas Schürch
Fliederweg 1
3612 Steffisburg
j.schuerch@mercatoris-actuari.ch
Bei einer kostenlosen Erstmitgliedschaft ab Mai besteht der Anspruch auf einen solchen Gutschein frühestens ab regulär bezahlter Mitgliedschaft im nachfolgenden Verbandsjahr.