Der Jahresbeitrag des LLV ist vor dem Eintritt in die Krankenkasse zu bezahlen, da die Aufnahme in die Kollektiv-Versicherung sonst nicht erfolgen kann. Die Grundversicherung ist nicht Teil unserer Kollektivverträge. Nur Zusatz-, Spital- und Taggeldversicherung können kollektiv versichert werden.
Offerten mit dem Hinweis auf die LLV-Mitgliedschaft können bei folgenden Krankenkassen verlangt werden:


