LLV

Hilfs- und Darlehenskasse

Die Hilfs- und Darlehenskasse des LLV dient zum einen dem Zweck, Hilfeleistungen an Mitglieder des LLV auszurichten, die in finanzielle Not geraten sind. Zum anderen verfolgt sie den Zweck, LLV-Mitgliedern mithilfe von zinslosen Darlehen und finanzieller Unterstützung Aus- oder Weiterbildungen zu ermöglichen.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrags ist die durchgehende Mitgliedschaft im LLV während der Darlehensdauer und ein bereits einbezahlter Mitgliederbeitrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Tritt jemand in beitragsfreien Monaten des Verbandsjahres bei (Mai-Juli), so ist ein Antrag erst ab der ersten bezahlten Mitgliedschaft möglich.

Über die Bewilligung eines Antrages entscheidet die Hilfskassenkommission, wenn möglich innert Monatsfrist. Allenfalls werden weitere Unterlagen angefordert. Im Falle einer Bewilligung wird ein Darlehensvertrag mit den vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten erstellt.

Hier geht es zu den Statuten der Hilfskasse.

Für angestellte Lehrpersonen im Kanton Luzern, steht für finanzielle Notlagen alternativ auch der Personalhilfsfonds des Kantons LU zur Verfügung. Dies gilt auch für Personen, die im LLV nicht Mitglied sind.

Gesuch Hilfskasse

Bitte reichen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Formular folgende Unterlagen per Mail ein (an infonoSpam@llv.noSpamch):

  • Begründung für den Antrag im Detail
  • Unterlagen zur geplanten Aus- oder Weiterbildung
  • Weitere Unterlagen (z.B. Belege für die finanzielle Notlage)