Normalerweise kommt in Haftpflichtfällen die Versicherung des Arbeitgebers für Schäden auf, welche die Lehrperson in Ausübung ihrer Berufstätigkeit verursacht. Wenn z.B. auf einer Schulreise ein Unfall geschieht und die Eltern auf Schadenersatz klagen, so haftet der Arbeitgeber, vorausgesetzt der Lehrperson kann kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
Wann macht eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung Sinn?
Eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung kommt erst zum Tragen, wenn die Lehrperson nachweislich Fehler gemacht hat, welche z.B. als grobfahrlässig beurteilt werden. Solche Fälle sind zwar sehr selten, können aber auch sehr teuer werden. Je nach Beurteilung des Gerichts, kann die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Regress nehmen und einen Teil der Kosten der verantwortlichen Lehrperson weiterverrechnen.
Exklusives Angebot der Basler für LLV-Mitglieder
Im Rahmen des kollektiven Berufshaftpflichtversicherungsvertrages zwischen dem Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband LLV und der Basler Versicherung AG besteht für Lehrpersonen, die dem LLV angeschlossen sind, die Möglichkeit, ihre persönliche Haftpflicht aus der beruflichen Tätigkeit zu versichern.
Für entsprechende Versicherungsdeckungen bietet der Markt Angebote mit Versicherungsprämien von CHF 22 (Kollektiv) bis CHF 30 (Privathaftpflicht). Das vergleichbare LLV-Angebot erhältst du zum LLV-Mitglieder-Vorzugspreis von CHF 12.
Versicherungsabschluss und Prämieninkasso erfolgen zudem zeitgleich und administrativ einfach mit dem LLV-Jahresbeitrag. Dein Aufwand ist also minim.
Diese Versicherung wird pro Schuljahr abgeschlossen und gilt maximal von 1. August bis 31. Juli. Möglich ist der Abschluss bis spätestens Ende November für das laufende Schuljahr mit Versicherungsbeginn ab Folgetag des Zahlungseingang.